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Kommentare / Geblubber:
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Jeder hat so seine Art von Trophäen
war das ein Autozug?
Sitzt der Fahrer da noch drin?
§ 122 Abs. 2 der Eisenbahnkollisionsverordnung vom 15.3.1953: Kleinwagen, die nur unwesentlich über die Zugbreite hinausragen, dürfen auch ohne Fahrscheinkontrolle der Insassen bis zum nächsten regulären Halt mitgenommen werden. Eines sofortigen Nothalts bedarf es nicht.
In Abs. 3 geht es dann um Fahrradfahrer und Fußgänger.
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