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Kommentare / Geblubber:
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und wenn der nun tot war? vor langeweile gestorben?
Dann hat er trotzdem bezahlt.
Aber lange kann der noch nicht tot sein, denn der Monitor ist noch nicht gesperrt.
GDPR geht aber anders.
Was ist das eigentlich wieder für eine Unsitte, dass man im Video einen Hinweis setzen muss was der Sehende zu tun hat (bis zum Ende ansehen, ...). Hat die Wischgeneration schon so wenig Geduld und Konzentrationsfähigkeit??
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