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Kommentare / Geblubber:
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knapp? Der hat ne volle Breitseite bekommen, dem wird es ein ein paar Sekunden anfangen überall weh zu tun, wenn der Schock nachlässt…
Knapp geht echt anders. Jetzt stellt sich die Frage, ob er da stehen durfte. Und ob er deshalb Mitschuld erhält/ Probleme mit der Versicherung.
@O-Ren Ishii:
Auch wenn das ganz offenbar nicht in Deutschland passiert ist, nehme ich deutschen Boden mal als Grundlage.
Es ist völlig egal, ob er dort stehen durfte oder nicht!
Das Fahrzeug parkte und es wurde (scheinbar) ein Entladevorgang getätigt.
Der orange-farbene PKW ist ganz eindeutig stillstehend und damit nicht aktiv am Verkehrsgeschehen beteiligt (das wäre auf deutschem Boden ausschlaggebend), daher kann ein PARKENDES Fahrzeug niemals auch nur eine Teilschuld oder volle Schuld bekommen.
Für die Versicherung und auch die Polizei ist das auch absolut irrelevant (selbst, wenn er dort im absoluten Halteverbot oder so stehen würde).
Es könnte ja schließlich auch sein, dass die Karre liegengeblieben ist und einfach nicht weiterfahren kann und der Fahrer gerade das Warndreieck rausholen wollte…
Das Fehlverhalten bzw. der Grund für das Unfallgeschehen liegt schon deutlich vorher bei den beiden fahrenden PKW, welche sich an der Kreuzung trafen…der orange-farbene PKW und dessen Fahrer sind nur weitere Beteiligte und Leidtragende.
Ob man bei diesem Text merkt, dass ich in einer Verkehrsbehörde arbeite???
Es scheint mir übrigens, dass das Aufnahmen aus den USA sind…dort gilt mein entsprechender Text ebenfalls in der Basisaussage!
KNAPP??? der hat glück, wenn er keinen beckenbruch + XXX weitere hat… alter!
Warum kann der überhaupt noch laufen?
und der Hinterkopf knallt mit voller Wucht auf den Asphalt….Dass der überhaupt noch stehen kann???
Ja hä, wurde der nicht zerquetscht!!!
Wer Schuld hat ist mir schon klar
Danke für den Einblick in behördliche Rechtslage @Bazoo2015!
Nur in den USA würde mich echt nichts wundern. Siehe absurde Klagen bezüglich Katzen, die nicht in Mikrowellen getrocknet werden dürfen usw. :D
das was Lord Reptile und bubag schreiben
@Bazoo2015
Du irrst, wenn Du meinst, ein parkendes Auto würde keine “Teilschuld” (oder gar mehr) haben können nach deutschem Recht.
Wenn die Anspruchsgrundlage - und das ist sie bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen immer - aus dem StVG ist, dann ist maßgeblich für die Haftung, dass das Fahrzeug “in Betrieb genommen wurde”. Ein Fahrzeug gilt auch als in Betrieb genommen, wenn es sich im öffentlichen Straßenverkehr befindet und sich dort eine typische Gefahr realisiert, die typischerweise von einem Fahrzeug ausgehen kann. Man spricht von einer Betriebsgefährderhaftung, die kein Schuldelement benötigt. Es reicht allein die Tatsache, dass jemand ein Fahrzeug lenkt oder dessen Halter ist.
Dazu gehört zum Beispiel auch, dass ein Fahrzeug falsch abgestellt worden ist und somit die Sicht anderer Fahrzeugführer behindert. Ebenfalls kann ein Defekt eines abgestellten Fahrzeugs dazu führen, dass andere geschädigt werden (Stichwort: Fahrzeugbrand).
Für obigen Fall spielt’s aber tatsächlich keine Rolle.
Oh oh, ob den nicht nur das Adrenalin am Leben hält…
Ab und an helfen Urteile Sachverhalte zu “verstehen”:
Ein Beteiligung an einem Unfall stelle für einen Falschparker daher kein unabwendbares Ereignis dar. „Denn durch sein verbotswidriges Parken hat er überhaupt erst die Situation geschaffen, in der sein Fahrzeug der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt wurde, und somit einen wesentlichen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet.
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