25.07.2012

Blick aus der ISS in der Nacht

Blick aus der ISS in der Nacht

Blick aus der ISS in der Nacht!


Tags: nacht| iss|
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Kommentare / Geblubber:

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Bartman

recht geile aufnahmen

Bartman schrieb am 25.07.2012 um 12:20 | [Fav-Liste] #
schmampf

ich steh drauf, ab zu den favs

schmampf schrieb am 25.07.2012 um 12:27 | [Fav-Liste] #
ahuga

Gibts das auch in Slomo?
Was machen die eigentlich, wenn sie von einem Land die Überfluggenehmigung nich kriegen?

ahuga schrieb am 25.07.2012 um 13:33 | [Fav-Liste] #
Gercce

muss schon nett sein da oben…

Gercce schrieb am 25.07.2012 um 13:40 | [Fav-Liste] #
ba-member

Hat sonst noch jemand die Aliens gesehen ? lol guy

Diggicell schrieb am 25.07.2012 um 13:47 | [Fav-Liste] #
Hannibal III

The Surface of the Sun!! me gusta

Hannibal III schrieb am 25.07.2012 um 14:01 | [Fav-Liste] #
DrSeltsam

Wunderschön smile

DrSeltsam schrieb am 25.07.2012 um 17:24 | [Fav-Liste] #
Fabsi

goPro halt .... wink

Fabsi schrieb am 25.07.2012 um 18:18 | [Fav-Liste] #
OnE*

sehr geil ... nur naja gibts da oben überhaupt sowas wie nacht ? ich mein die fliegt doch ein paar mal um die erde an einem “Tag”

OnE* schrieb am 25.07.2012 um 20:33 | [Fav-Liste] #
Pjod

Der Weltraum, unendliche Weiten…

Pjod schrieb am 26.07.2012 um 9:42 | [Fav-Liste] #
Schwermetall

@ahuga: Jetzt hast mich aber neugierig gemacht!
 
Quelle: Wikipedia
Umfang des Staatsgebiets
Das Staatsgebiet setzt sich dreidimensional zusammen aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern, dem Luftraum und dem Boden. Notwendige Bedingung für die Zurechnung eines Raumes zum Staatsgebiet ist die faktische Möglichkeit seiner Beherrschbarkeit.
 
Ober- und unterirdisch reicht die rechtliche Territorialhoheit deshalb nur so weit, wie die staatliche Betätigung technisch vorzudringen vermag. Gleichwohl gehört nicht jeder Raum, der faktisch beherrschbar wäre, zum Staatsgebiet.
Diskutiert wird etwa, die Territorialgewalt auf den Luftraum (Lufthoheit) zu begrenzen und nicht – trotz faktischer Beherrschbarkeit – auf den Weltraum auszudehnen; der Weltraum wäre also staatsfrei. Im so genannten Weltraumvertrag vom 27. Januar 1967 (UNTS, Bd. 610, S. 205; BGBl. 1969 II, S. 1969) wurde keine genaue Fixierung der Souveränitätsgrenze vorgenommen. Nach heute allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen erstreckt sich das Staatsgebiet in kegelstumpfartiger Form bis zur sogenannten Kármán-Linie in etwa 100 km Höhe, dann beginnt der Weltraum und ein auf Luftauftrieb angewiesener Luftverkehr ist physikalisch nicht mehr möglich. In die Erde hinein könnte sich das Staatsgebiet konisch theoretisch bis zum Erdmittelpunkt erstrecken.
 
Das Landgebiet eines Staates ist die Festlandoberfläche mitsamt den Inseloberflächen. Auch die Binnengewässer, Flussmündungen, Hafenanlagen, Buchten oder Fjorde werden hinzugerechnet.

Schwermetall schrieb am 26.07.2012 um 18:55 | [Fav-Liste] #
Badmacstone

Meiner Meinung nach der Beste Job da oben.

Badmacstone schrieb am 2.08.2012 um 16:02 | [Fav-Liste] #

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