Aus Bayern raus ist aber immernoch angenehmer als nach Bayern rein ist mir aufgefallen.
Aber jau, die Bahn wird proppevoll sein und ich werd wohl nie über 120km/h kommen.
Denke ich auch weniger.
Allein wenn ich an heute morgen denke, schon die Berufs-Verkehrs-Fahrer sind zu blöd: A9 Richtung Stadt 120er Beschränkung. Von links:
1. Spur: 110
2. Spur: 100
3. Spur: LKW mit 80
4. Spur: frei.
Moah, ich hab mich dann mal mit Tacho-140 zwischen Spur 1 und 2 durchgeschlagen. Und auch gedrängelt, ja. Weils Not tat.
Auf der A92 das gleiche Spiel, nur noch langsamer weil 130er Beschränkung und trotzdem max 110.
Die Penner hier.
Wenn dann noch Herr *PapafährteinmalimJahraufdieAutobahnundzahltSteuernalsodarfersienutzenwieerwill undwennalleanderendrängelndannhabendienichtmehralleTassenim Schrankichfahrdochschon90!!!* dazu kommt, Prost Mahlzeit.
Ich fordere: Die linke Spur nur für ausgewiesene Langstreckenprofis! Und jeder darf einen Schleicher anzeigen.
Mir ist schon arg aufgefallen das die Bayern ungern von der linken Spur weichen. Egal wie langsam die da lang tuckern.
Ich bin echt ein Rechtsüberholer geworden seitdem ich hier wohne.
Ganz ehrlich, ich würde lieber mehr rechts fahren, aber auf der Mittelspur gurken ja immer deppen mit 110 dann muss ich halt mit meinem Bumsbomber der nicht so schnell kann mit 120-130 mal nach ganz links, auch wenn ich das dann selber doof finde.
Wegen Standspur fahren, davon rate ich ab, wird zu teuer. Montiere dir lieber ein Blaulicht ans Auto, damit hast du freie Spurwahl und wenn sie dich anhalten kostet es nur 20 Euro
20€ for sure?
kA du fakest ja Polizei im Einsatz. Glaub das gibt eher ne Anzeige :>
Was gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Sondersignale?
Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog (Tatbestandsnummer 84) im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- EUR geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs- oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 38 StVO schreibt striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem oder gelbem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Verwaltungsbehörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet werden dürfen; insbesondere, wenn die Ausstattung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgt ist oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht (mehr) vorliegen.
Diese Strafe kann sich je nach Ermessen lediglich auf den Besitz des Blaulichts beziehen. Wer dies auch einsetzt und zusätzlich die Geschwindigkeit überschreitet, den erwarten eine Gerichtsverhandlung und je nach Einschätzung des Richters rund sechs Monate Fahrverbot sowie eine Strafe, die durchaus im vierstelligen Bereich liegen kann – je nach Einkommen und Schwere des Vergehens.
Also 1) habe ich gerade Gulasch mit Rotkohl und Klößen gegessen und 2) kam vor mir gerade eine junge Kollegin aus ihrem Zimmer und die hatte SOLCHE Euter dran. Mein lieber Schwan. Wenn die die auspackt und du liegst drunter haste nen Schädelbasisbruch. Geil. Das war jetzt das Tüpfelchen auf dem i!