Die Sache ist eigentlich recht eindeutig:
Verschmutzte Fahrzeuge müssen vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr so gerreinigt werden, dass der sichere Betrieb gewährleistet ist. Heißt, alle Lampen und Lichter müssen frei von Schmutz und Dreck sein, alle Scheiben eine klare Rundumsicht gewähren.
und
LKWs müssen ihre “Ladung” u.a. so absichern, dass sie keine Gefahr für andre Verkehrsteilnehmer darstellen. Heißt also, dass hab ich selber schon erlebt, dass so ein Baustellenlaster mit Schutt drauf eine feste Plane über die Ladefläche ziehen muss. Sonst passiert das, was vor ein paar Jahren auf der Autobahn vor meinen Augen stattfand.
Der Kipplaster vor mir hat damals nämmlich keine Plane drauf gehabt und leichte Klumpen von Mauersteinen flogen von der Ladefläche in den nachfolgenden Verkehr. Ein faustgroßer Klumpen Ziegelwand hät mir auch fast die Frontstoßstange perforiert, konnt grad noch runterbremsen so das das Ding drunter durch gehüpft ist.
Kurzum: Von deinem Fahrzeug darf keine Gefahr für andre ausgehen. Tut es das doch. z.B. wie in Schwermetalls Fall durch starke Verschmutzung die sich während der Fahrt löst und Schaden an andren Fahrzeugen anrichtet, dann haftet der Fahrer.
Haben wir bald auch aktuell wieder mit den Eisplatten die sich über Nacht auf den Lastern bilden.