*eine dicke Staubschicht vom Thread puste*
*hust, erstmal erstmal eine rauchen*
Kam gerade übern Ticker, fand das hier am passendsten abgeschmissen ^^
Facebook unterliegt Verbraucherschützern vor Gericht - Richter rügen Geschäftsbedingungen und Umgang mit Nutzerdaten
Quelle: afd, vom 06.03.2012 14:44:00
DEU047 4 wi 259 ZZZ /AFP-EW31
D/Unternehmen/Internet/Datenschutz/Verbraucher/Justiz
Facebook unterliegt Verbraucherschützern vor Gericht
- Richter rügen Geschäftsbedingungen und Umgang mit Nutzerdaten =
BERLIN, 6. März (AFP) - Das Internet-Netzwerk Facebook hat
im Streit um Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor Gericht eine Schlappe erlitten. Wie der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht
Berlin einer Klage der Verbraucherschützer «in vollem Umfang» statt.
Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht
ausreichend über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von
Bekannten informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in
unzulässigem Umfang ein.
Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem sogenannten
Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten
Adressbücher ihrer E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne
ausreichend über die Folgen zu informieren, teilte der vzbv mit.
Alle Namen und E-Mail-Adressen in den Adressbüchern würden damit in
Facebook eingespeist - auch von Personen, die selbst nicht Mitglied
bei Facebook seien.
Die Bekannten erhielten daraufhin ohne Einwilligung eine
Einladung zur Mitgliedschaft bei Facebook, teilte der vzbv mit.
Facebook müsse deswegen aber deutlich darauf hinweisen, dass das
gesamte Adressbuch kopiert und für Einladungen verwendet werde. Dies
finde bislang nicht statt. Facebook habe diese Anwendung zwar
mittlerweile «leicht modifiziert». Allerdings sei für Nutzer nach
wie vor nicht ohne weiteres ersichtlich, dass diese dem Netzwerk ihr
ganzes Adressbuch überließen.
Zudem sei Facebook damit zu weit gegangen, sich durch seine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und
kostenfreies Recht an der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder
einzuräumen, urteilte das Gericht dem vzbv zufolge. Bei eigenen
Bildern oder Musikstücken aber etwa verbleibe die Urheberschaft bei
den Nutzern. Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der
Mitglieder verwenden. Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach
zudem eine standardisierte Einwilligungserklärung ein, mit dem
Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen müssen.
mac/ck
AFP 061444 MRZ 12
MeldungsID: 29817985