Ui, sehr schönes Thema, das leider an mir vorbeigegangen ist bisher.
Hier treffen wohl zwei Komponenten aufeinander: das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde.
Der Staat ist verpflichtet, den Menschen zu schützen, im Notfall auch vor sich selbst.
Dahingegend kann man der Auffassung sein, dass gerade durch das Verbot, über sich selbst zu bestimmen, die Menschenwürde eben verletzt wird, da in den Intimbereich eingegriffen wird, dh da rein, wo der Staat nicht hingehört.
Oftmals müsste man wohl sagen, das ist eine schwierige Frage: warum werden Feuerwehrleute denn gefeiert,wenn sie einen Selbstmörder vor dem Freitod bewahren?
Hier liegt aber alles meiner Meinung nach anders,wie jemand so schön sagte: der Lebenswille ist schon gebrochen.
Warum soll man jemandem am Leben lassen gegen seinen Willen: die gleiche Frage stellt sich aber bei Komapatienten, die man schlecht befragen kann, was sie davon halten, im Wachkoma für 10 Jahre zu versauern und bestenfalls mit erheblichen Hirnschäden irgendwann aufwachen.
Ich finde dies sollte eigenbestimmt sein. Immerhin fehlt es aber an der Strafbarkeit der Ärzte, wenn diese mithelfen, zB durch Legen der Pille auf die Zunge - sollten sie aber selbst aktiv werden, begehen sie eine Tötung.
Wie man sieht ist da einiges in der Grauzone und gerade solche Themen sollten zur öffentlichen Debatte oder zur Volksabstimmung stehen, denn wenn nicht der Tod, was dann?