Web.de ist nicht unbedingt für seine bahnbrechend tolle Redaktion bekannt, aber die Meldung an sich find ich gut. Hoffentlich fällt das ganze positiv aus.
Jedes kranke Tier wird eingeschläfert um ihm Leid zu ersparen. Ein Mensch nicht.
Schwierige Frage, aber grundsätzlich bin ich dafür.
Wann man dieses Recht aber in Anspruch nehmen kann, ist wahrscheinlich wieder eine ganz neue Frage.
Aber zu dem Beispiel:
Seine Frau war nach einem Sturz im Jahr 2002 gelähmt und auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung angewiesen
Ich dachte, durch ausdrücklichen Willen kann man lebensverlängernde Maßnahmen verweigern. Warum hat sie nicht ihre künstliche Beatmung abschalten lassen?
Bin klar dafür!
Sobald ein Leben gegen das Grundgesetz verstößt (Würde ..) sollte derjenige das Recht haben, darüber zu entscheiden, ob es weitergeht oder beendet wird. Zumal eine nicht unbeträchtliche Zahl potentieller Kandidaten eh Selbstmord begeht, wenn es Richtung Ende geht, um sich Pein zu ersparen. Bei Sterbehilfe wäre dies zumindest gesichert, schmerzlos und vor allem ohne traumaverursachende Umstände für die Angehörigen möglich.
Hochachtungsvoll, Ihr Troll - 19 Juli 2012 09:29 AM
Warum hat sie nicht ihre künstliche Beatmung abschalten lassen?
Wie man sicherlich nachvollziehen kann ist ein Erstickungstod im Krankenhaus wohl nicht das, was man sich unter einem menschenwürdigen Verscheiden vorstellt.
Eid des Hippokrates (um 460 bis 370 v. Chr.)er kann so ausgelegt werden dass der mensch nicht gott spielen darf und nicht über tod und leben eines menschen entscheiden darf. das ist die tatsache, warum ärtzte keine sterbehilfe leisten dürfen.
das leben künstlich erhalten widerspricht meiner meinung nach genauso dem eid. ohne die Beatmung und sonstigen maschinen würde gott die armen seelen auch nicht in ihren körpern halten.
was mit meinem großvater vor seinem dahinscheiden alles gemacht wurde, damit er nicht sterben kann, würde ich sogar als folter bezeichnen und fände es gerecht den behandelnden ärtzten ihre hände abzuschneiden.
darüberhinaus: meine religion ist die wissenschaft, und da hat der glaube an gott sowieso nichts verloren. es gibt weder eine schöpfungsgeschichte, noch himmel und hölle. derartige sachverhalte wie Sterbehilfe gehören gesetzlich überarbeitet und angepasst. http://www.focus.de/politik/ausland/kondom-politik-papst-sto...
Ganz klar dafür. Wenn jemand diese Entscheidung getroffen hat, sollte das auch umgesetzt werden. Es ist ja schliesslich das Leben des Betroffenen, um das es geht.
Und ein Erstickungstod in einem Krankenhaus könnte man wirklich nicht unbedingt als menschenwürdig bezeichnen.
Ich denke nicht das sie zwingend darauf angewiesen war um zu überleben, sondern eher um “besser” zu überleben. Hatte heute morgen kurz im TV davon gehört (ich hab nicht hinsehen können weil ich mich fertig gemacht habe), deswegen weiß ich nur dass sie wohl üble Krämpfe hatte und schon einfaches weinen irre Schmerzen ausgelöst habe.
Der Witwer sieht ihr Recht verletzt, weil sie so in der Schweiz sterben “musste” und nicht in ihrer Umgebung zu Hause, wie es wohl am schönsten gewesen wäre.
In solchen Fällen, wenn der/die betreffende bei vollem geistigen Bewusstsein ist, sollte er/sie schon selbst die Möglichkeit haben das zu entscheiden. Eventuell kann man das vorher durch 2 unabhängige Psychologen beurteilen lassen um sicher zu gehen.
Wenn jemand nicht Herr seiner Sinne ist, sollte es nicht erlaubt sein. Ich befürchte dass dann viele pflegende/entscheidende Verwandte den einfachen Ausweg aus ihrer eigenen Situation wählen würden…
@w genaus da liegt das problem. wenn ein therapeuten jemand fragt ob er weiterleben will und dieser nein sagt, ist er suizidgefährdet und wird entmündigt. die maschinen kann man nur abschalten lassen wenn die vormundschaft jemand anderem übertragen wurde.
frage: habt ihr für einen solchen fall die entscheidungsfreiheit an eine andere person übertragen?
ich habs auch noch nicht gemacht, seit meinem großvater aber beschloßen dass ich es tun werde. blöde faulheit. die kann einem im schlimmsten fall echt noch das leben retten
eigentlich alles gesagt, wenn die Überlebensmaßnahmen die Menschenwürde unterwandern, sollte der Betroffene, bzw. sein Vormund das Recht haben, nach psychologischer Begutachtung/hilfe diesen Schritt frei wählen können.
mal ohne das hier alles gelesen zu haben, seit wann braucht man denn bitte eine erlaubnis sich selbst das leben zu nehmen? sich das leben nehmen zu lassen ist natürlich eine moralische frage des letztlich ausführenden, aber nimandem sollte das verweigert werden dürfen, das wäre eine verletzung des freien willens
ich stimme meinem vorredner vollkommen zu. irgendwann kommt bei manchen fällen einfach der punkt wo es besser ist den stecker zu ziehen, oder ziehen zu lassen. und das sollte dann auch niemanden verwehrt bleiben.
Abgesehen davon, dass es die eh steigende Rate der Rentner mindern würde. Ganz blöder Aspekt, aber es würde sich nicht nur für die direkt betroffenen Schicksale positiv auswirken können.
Das schreit förmlich nach einem nerdigen Gruppenselbstmord aufm BA-Fest…
Brotgraf Schafkäse - 19 Juli 2012 05:30 PM
Abgesehen davon, dass es die eh steigende Rate der Rentner mindern würde. Ganz blöder Aspekt, aber es würde sich nicht nur für die direkt betroffenen Schicksale positiv auswirken können.
Das schreit förmlich nach einem nerdigen Gruppenselbstmord aufm BA-Fest…
Brotgraf Schafkäse - 19 Juli 2012 05:30 PM
Abgesehen davon, dass es die eh steigende Rate der Rentner mindern würde. Ganz blöder Aspekt, aber es würde sich nicht nur für die direkt betroffenen Schicksale positiv auswirken können.
Wenn man das so ohne Zusammenhang liest ...
Aber mal ernsthaft…
...Wer darf sich denn dann alles in die Selbstmordzelle schmeißen?
Schwerstkranke?
Ich mein… gehören da psychisch kranke mit autoaggressiver Tendenz auch dazu?
Oder nur unheilbare?
Ich mein ich hab nen Tinitus…
Und wie ist es mit Menschen, die nicht in der Lage sind für sich zu entscheiden, da sie im Koma liegen oder die mit geistiger Behinderung?
Ich mein ihr hättet die Tussi heut sehen sollen, wie sie mich eingeparkt hat…
...der Mensch ist ein Gewohnheitstier…
Nur mal angenommen es wäre schon so lange Gang und Gebe… absolut üblich und normal, daß wenn man es nicht mehr packt, sich ein Tässchen Beybey gönnt… wie lang würde es dauern, bis Stimmen Atersbegrenzungen und sonstiger humbug aufkämen…
Weil seid doch mal ehrlich… 90… was will mann denn da noch? 80..? Ah geh… mit 66 Jahren… Ihr dürft nicht veregessen… Menschen und so…
Versteht mich nicht falsch… ich bin absolut dafür, daß man tun und lassen kann was man will, solang man dabei keinem anderen Schaden zufügt…
Da haben wir schon wieder so einen Hacken am Galgen… wie definieren wir jetzt bloß Sterbehilfe… ich meine… OK definieren wir erstmal Schaden zufügen…
Keule macht Beule = Schaden…
Also erschlagen geht schon mal nicht.. den Galgen können wir auch abhacken, wenn ers nicht schaft auf den Hocker zu klettern…
Vergiften… ja das ist gut… das hinterläßt keine Spuren…
Obwohl wenns ne härtere Sterbehilfeprozedur wie steinigen oder verbrennen wäre… noch besser KÖPFEN!!! ...würden es sich viele nochmal überlegen…
PK, hier soll es ja nicht um die Todesstrafe gehen sondern um die Möglichkeit zu sagen: Ich bin krank, liege im Krankenhaus, mein Lebenswille ist gebrochen, es tut mir weh und leid, dass ich anderen und meiner Familie zum Problem geworden bin (und das wird man zwangsläufig). Daher entscheide ich mich für die Flüssigkeit xyz, die mir intravenös gespritzt wird, um diesen Zu- und Umständen ein Ende zu bereiten.
Ich finde das auch nicht schlimm oder schlecht bei Menschen, die im Wachkoma liegen oder deren Hirn mehr Brei als feste Masse ist. Klar kommt da der Verdacht auf, dass sich der Vormund eines Problems entledigen möchte. Aber ehrlich gesagt kann _ich_ das verstehen und wenn man da vielleicht 5 Jahre wartet und es passiert Null, eh ich dran zerbreche, würde ich mir und dem betroffenen das wirklich ersparen.