Ich zitiere hier mal Fefe:
Schlagzeile des Tages: “Dummheit schützt Polizisten vor Strafe”.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung gegen mehrere Polizisten eingestellt. Die Beamten hatten eine Frau gegen ihren Willen weggetragen und im Auto festgehalten.
Und die Staatsanwaltschaft findet dazu, dass denen halt nicht klar gewesen sei, dass sie da gerade was Verbotenes tun.
Das muss man sich mal ausmalen, dass jemand wie der Fritzl am Ende dem Richter erklärt, ihm sei nicht klar gewesen, dass Freiheitsberaubung verboten ist. Tja, klarer Fall von falsche Berufswahl. Wäre er mal Polizist geworden!
Link dazu: http://taz.de/Kriminalitaet/!144814/
(Anmerkung: der FiFo kürz bzw. übergibt den Link verfälscht und löscht das Ausrufezeichen aus dem Link - einfach ergänzen damit der Link geht)
Dieses Zitat der StA:
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass die Polizeibeamten von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt waren. Damit steht die Überführung einer vorsätzlichen und schuldhaft verwirklichten rechtswidrigen Tat nicht zu erwarten.“