Also der Anwalt hat die Kravag angeschrieben und sich bei seinem Schreiben auf den Unfallbericht der Polizei gestützt. Gut, wenn ein Busfahrer den uneinsichtigen Kreuzungsbereich komplett schneidet und dabei ein auf die Kreuzung zu fahrendes Auto auf den Bürgersteig hoch schiebt, dann ist klar wer schuld ist. Sollte man meinen…
Aber zurück zum Anwalt, der hat also in seinem Schreiben eine Zahlungsfrist gesetzt und nach verstreichen der Zeit noch ein zweites Schreiben aufgesetzt, in dem er erneut die Kravag zur Zahlung aufforderte und eine neue Zahlungsfrist setzte, welche wieder ohne Zahlungseingang verstrich.
Er hatte uns schon vorher gesagt das die Kravag besonders schwierig ist, aber die Versicherungen beim Regulieren allgemein träger geworden sind.
Nachdem die zweite Frist ebenfalls verstrichen war ging der Telefondialog in etwa so.
Anwalt: “Die haben immer noch nicht gezahlt. Du bist doch Rechtschutzversichert oder?”
SM: “Ja.”
Anwlat: “Gut, langsam hab ich kein Bock mehr auf den Verein, dann reichen wir jetzt Klage beim Amtsgericht ein.”
SM: “Mach du wie du führ richtig hälts.”
Da war die Kravag dann sehr schnell mit Bbzahlen.
Lieber wäre es mir gewesen, dass ganze wäre nicht passiert, weil die paar Kröten die man bekommt decken nicht den Anschaffungspreis. Dazu kommt noch der Wagen ist noch nicht abbezahlt und der war super in Schuss. Aber er hat seine Sekundäraufgabe super erfüllt. Fraumetall ist Körperlich nichts passiert.
Nachdem nun die Kravag den uns zustehende Betrag beglichen hat kam nun eine Gegenklage. Der Busfahrer hatte seinerseits eine Erklärung beim Anwalt des Unternehmens vorgelegt, wonach er
1) ...mit Schrittgeschwindigkeit in die Straße gefahren ist
(wers glaubt wird seelig)
2) ...Die Kurve nicht anders fahren konnte, weil ein Auto im T-Kreuzungsbereich stand
(gut, der besagte Wagen stand was weit in die Kreuzung, wäre er aber langsamer gefahren und hätte erst später eingelenkt, hätte er auch sehen können ob die Starße für ihn frei ist.)
3) ...Er nicht weiter auf seine Spur konnte, weil da ein Straßenschild war, das sonst an seinem Spiegel gekommen wäre
(was gelogen ist, weil hätte mich mit ausgebreiteten Armen dazwischen stellen können und wäre weder an das Schild noch an seinen Spiegel gekommen. Aber gut, wenn der BENIS fürs KFZ zu klein ist, dann kann man Abstände schwer einschätzen.)
4) ...Fraumetall keine Anstalten gemacht habe zu bremsen, obwohl er schon so lange in der Straße war, weil sie 1)
(Wenn man da rein ballert macht man halt mehr Strecke und schafft es auch in einem Kurzen Moment 2 bis 3 Meter in die Straße rein zu kommen.)
5) ...Das könnten alles drei halbstarke bezeugen die im Bus in der Viergruppe gesessen haben, wo die beiden Fahrzeuge zusammen gestoßen sind
(Da er bis zum Eintreffen der Polizei im Bus gewartet hat und genug Zeit hatte die Jungs zu bequatschen…na ja lassen wir gut sein)
Damit ist nun unsere Versicherung und Fraumetall verklagt worden, aber um die Abwicklung des ganzen muss sich unsere Versicherung kümmern.
Sie haben ja die Fotos auf denen man anhalt des Schadenbildes und der Position der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß sehen kann, dass Fraumetalls Wagen zum Zeitpunkt des Aufpralls stand.
Der Ersatzbus hatte einen besseren Fahrer, der kam ohne Probleme in die Straße rein und hatte zu beiden Autos und dem Straßenschild genug Abstand.